Grundsätzlich ist Lebendfüttern in der Schweiz verboten.
Lebende Wirbeltiere dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen als Futter für Terrarientiere verwendet werden (Art. 4 Abs. 3 TSchV).
Grundsätzlich ist Lebendfüttern in der Schweiz verboten.
Lebende Wirbeltiere dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen als Futter für Terrarientiere verwendet werden (Art. 4 Abs. 3 TSchV).