Lebend Mäuse und Ratten

4,60 CHF

steuerfrei

Futtertiere

Futtertiere
2-3 Wochen

Grundsätzlich ist Lebendfüttern in der Schweiz verboten.

Lebende Wirbeltiere dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen als Futter für Terrarientiere verwendet werden (Art. 4 Abs. 3 TSchV).

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